Allgemeine Geschäftsbedingungen


The Camp Kaspar, Milz, Schönberger GmbH | Creative Consulting | Stand 15. September 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Leistungsbeschreibung gehen diesen Bedingungen vor.

1 Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Anbieter ist The Camp Kaspar, Milz, Schönberger GmbH, Moltkestr. 101 (Hofgarten), 50674 Köln, nachfolgend „The Camp“ genannt.

1.2 Diese AGB gelten für Verträge über Beratung zu Strategie und Kreation von The Camp. Sie gelten nur im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn The Camp ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Abreden haben Vorrang.

2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote von The Camp sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.

2.2 Inhalt, Umfang, Termine, Vergütung und Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.

2.3 The Camp darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. The Camp bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Ein Unterauftragnehmer kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

2.4 Rechtliche Prüfungen, insbesondere im Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz-, Lebensmittel- oder Heilmittelwerberecht, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Soweit hierfür externe Rechtsberatung erforderlich 

3 Mitwirkung und Freigaben

Beim Aufruf der Website können insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Seite oder D3.1 Der Auftraggeber stellt Informationen, Inhalte, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

3.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt The Camp von begründeten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. The Camp informiert ihn unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen ab.

3.3 Entwürfe und Arbeitsergebnisse werden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt, soweit dies nach Art der Leistung vorgesehen ist. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die sachliche Richtigkeit der von ihm zu prüfenden Inhalte. Offensichtliche Fehler bleiben von der Freigabe unberührt.

3.4 Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach vorheriger Information über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Vergütung und Termine als Zusatzleistung abgerechnet.

4 Termine und höhere Gewalt

4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.

4.2 Bei Ereignissen, die The Camp trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann, insbesondere Ausfällen von Infrastruktur, rechtmäßigen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren Fällen höherer Gewalt, verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. The Camp informiert den Auftraggeber unverzüglich über erhebliche Verzögerungen.

5 Vergütung Fremdkosten und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Individualvereinbarung. Fehlt eine Preisabrede, werden Leistungen nach dem bei Beauftragung geltenden Preisblatt von The Camp, hilfsweise nach der üblichen Vergütung, abgerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Notwendige und vorab abgestimmte Fremd-, Reise-, Versand- und Lizenzkosten werden zusätzlich berechnet. Produktionsaufträge und sonstige Fremdleistungen erteilt The Camp nach Freigabe im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Bei Fremdaufträgen im eigenen Namen darf The Camp einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der voraussichtlichen Fremdkosten verlangen. Ein gesondertes Produktionshonorar wird nur berechnet, wenn dies vereinbart ist.

5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Rechte.

5.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

6 Kündigung und Leistungsänderung

6.1 Dauerschuldverhältnisse können nach den individuell vereinbarten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

6.2 Bei Werkleistungen gelten für die freie Kündigung durch den Auftraggeber die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB. The Camp muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb nach Maßgabe des Gesetzes anrechnen lassen.

6.3 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdleistungen und eingeräumte Nutzungsrechte sind nach Maßgabe des Vertrags abzurechnen.

7 Abnahme und Mängel

7.1 Soweit The Camp ein Werk schuldet, ist der Auftraggeber nach vertragsgemäßer Herstellung zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2 The Camp kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB bleiben maßgeblich.

7.3 Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben. The Camp erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

7.4 Für Werkmängelansprüche beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, einer Garantie, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, grob fahrlässiger Pflichtverletzung, gesetzlichen Rückgriffsansprüchen oder soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

8 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

8.1 Urheber und sonstige Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den konkret vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Umfang, Gebiet, Dauer, Medien, Bearbeitungsrecht, Exklusivität und Übertragbarkeit richten sich vorrangig nach der Individualvereinbarung.

8.2 Fehlt eine ausdrückliche Regelung, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte in dem Umfang eingeräumt, den der bei Vertragsschluss erkennbare Vertragszweck erfordert. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Zwischenstände, Methoden, Vorlagen und nicht ausgewählte Entwürfe sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

8.3 Rechte an Material Dritter werden nur im jeweils beschafften Umfang weitergegeben. Lizenzbedingungen Dritter gehen vor. Zusätzliche Nutzungen können zusätzliche Lizenzkosten auslösen.

8.4 The Camp darf veröffentlichte Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers als Referenz in Portfolio, Website, Präsentationen und Wettbewerben zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart ist.

9 Einsatz digitaler Werkzeuge und künstlicher Intelligenz

9.1 The Camp darf branchenübliche digitale Werkzeuge einschließlich KI-gestützter Systeme als Hilfsmittel einsetzen, soweit dies mit den vertraglichen Anforderungen, der Vertraulichkeit, dem Datenschutz und vereinbarten Schutzbedürfnissen vereinbar ist. Ein Einsatz, der vertrauliche Auftraggeberdaten an externe Systeme übermittelt, erfolgt nur bei geeigneter vertraglicher und technischer Absicherung.

9.2 Soweit der Auftraggeber die Nutzung bestimmter Systeme ausschließen oder besondere Dokumentations, Freigabe oder Schutzanforderungen festlegen möchte, ist dies vor Leistungsbeginn zu vereinbaren.

9.3 The Camp schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung weder eine bestimmte Schutzfähigkeit noch die Eintragungsfähigkeit von Arbeitsergebnissen. Vereinbarte Rechte an den finalen Arbeitsergebnissen bleiben hiervon unberührt.

10 Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder kraft Gesetzes offenzulegen sind.

10.2 Soweit The Camp personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, sofern gesetzlich erforderlich.

11 Haftung

11.1 The Camp haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von The Camp.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von dieser Formabrede wirksam.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Kollisionsrechtliche Vorschriften, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen, finden keine Anwendung.

12.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. The Camp bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

12.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.